Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 728054
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Finanzkanzlei Hegau GmbH
b)
Engen
Geschäftsanschrift:
Schillerstraße 4, 78234 Engen
c)
Die Vermögens-, Wirtschafts- und
Unternehmensberatung, Vermittlung von
Finanzierungen, Versicherungen und
Bausparverträgen; ferner Anlageberatung
und Vermittlung von Vermögensanlagen,
jeweils ausschließlich im Rahmen der
Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1
Nr. 8 KWG; ausgenommen sind jegliche
nach dem KWG erlaubnispflichtige
Tätigkeiten, Finanzdienstleistungs-, Bank-
und Wertpapiergeschäfte sowie alle
sonstige Geschäfte und Tätigkeiten, die
einer Erlaubnis nach § 32 des Gesetzes
über das Kreditwesen (KWG) bedürfen,
sind ausgeschlossen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die
Geschäftsführung und Vertretung sowie die
Übernahme der persönlichen Haftung bei
Handelsgesellschaften zu übernehmen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Maier, Michael, Engen, *XX.XX.1978
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.01.2023.
a)
10.01.2023
Fischer
Abruf vom 01.04.2024