Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein und ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Gründung, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, Übernahme von Geschäftsführungs- und Managementtätigkeiten von Tochterunternehmen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Administration, Marketing, Entwicklung, Vertrieb, Personal, IT und Finanzen für Tochterunternehmen und Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist.