Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere von Wertpapieren. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die der Genehmigung nach § 34c Gewerbeordnung oder nach § 32 Kreditwesengesetz bedürfen.