Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer und Prokuristen können von den Beschränkungen des § 181 2 Alt. BGB befreit werden.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Die Entwicklung und der Vertrieb von Software für die Abwicklung von beruflichen Auszeiten und damit verbundene Dienstleistungen zur Erstellung von Auszeitkonzepten für Unternehmen sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Angeboten für die Durchführung von beruflichen Auszeiten.