Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Das Erstellen von Websites, Marketing und Branding (Markenaufbau), Software-, Web-, Technologie und Spiele-Entwicklung, sowie der Handel mit und Vertrieb von Waren, sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit den vorgenannten Geschäftsbereichen stehen.