Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie die Nutzung und Verwaltung des eigenen Kapitalvermögens sowie alle hierzu erforderlichen Nebengeschäfte und Verwaltungstätigkeiten einschließlich der Übernahme der Funktion als persönlich haftender Gesellschafter. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen.