Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Gründung, der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Unternehmen und Beteiligungen im In- und Ausland im Sinne einer eigens Vermögen verwaltenden Holdinggesellschaft, einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften und der Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland.