Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und Entwicklung sowie ggf. die Verwertung eigenen Grundvermögens, insb. von Immobilien aller Art im In- und Ausland und Grundstücken.