Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden.
Die Erbringung jedweder Leistungen im Bereich des Bauhandwerks einschließlich des Managements und Controllings, der Bau- und Projektleitung für eigene und fremde Projekte, der Planung und Ausführung von Gewerken u.a. im Bereich der Elektro- und Elektronikinstallation und der Gebäudetechnik sowie der Erbringung hiermit in Verbindung stehender Beratungs- und Servicetätigkeiten.