Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 727210
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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3
4
5
6
7
1
a)
Strotz Immobilienmanagement GmbH
b)
Bad Säckingen
Geschäftsanschrift:
Eggbergstraße 2/1, 79713 Bad Säckingen
c)
Die Übernahme von Hausverwaltungen und
die Vermittlung von Vertragsabschlüssen
über Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Strotz, Thomas, Murg, *XX.XX.1981
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2022.
b)
Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist
entstanden infolge Ausgliederung
des von dem Einzelkaufmann
Strotz, Thomas, Murg, *XX.XX.1981
als Inhaber der Firma
"Strotz Hausverwaltung e.K.", Bad Säckingen (Amtsgericht
Freiburg i. Br. HRA 707593)
betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des
Spaltungsplans vom 08.08.2022.
Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der
Ausgliederung im Register der Niederlassung des
übertragenden Rechtsträgers wirksam.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
a)
18.08.2022
Elger
Abruf vom 01.04.2024