Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 727131
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Kuschel Bauunternehmen GmbH
b)
Deggenhausertal
Geschäftsanschrift:
Im Gewerbegebiet 14, 88693
Deggenhausertal
c)
Der Erwerb, Bau, Verwaltung, Übereignung
von Wohn- und Gewerberaum, wie auch
wasserundurchlässigen Konstruktionen,
hierzu gehören insbesondere: Erwerb,
Bebauung und Veräußerung, Vermietung
und Verwaltung von bebauten und
unbebauten Grundstücken, der Abschluss
von Verträgen über Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte sowie die
schlüsselfertige Erstellung von Ein- und
Mehrfamilienhäusern,
Eigentumswohnungen und damit
zusammenhängende Dienstleistungen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Kuschel, Thorsten Franz, Illmensee, *XX.XX.1975
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.06.2022.
a)
08.08.2022
Kaufmann
2
a)
Firma geändert; nun:
Leberer Bauunternehmen GmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
beschlossen.
a)
03.11.2022
Engler
Abruf vom 01.04.2024