Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Erwerb, Finanzierung, Vermietung, Vermittlung, Verwertung und Verwaltung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und beweglichen Sachen, Errichtung und Verwaltung von Bauwerken aller Art sowie das Eingehen von Beteiligungen an anderen Unternehmen zu diesem Zweck; Projektentwicklung, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen, für eigene oder fremde Rechnung.