Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Der Erwerb bzw. die Übernahme sowie das Halten und Verwalten von Vermögensgegenständen und Beteiligungen aller Art, insbesondere von Beteiligungen an Unternehmen aus dem Bereich der Textilindustrie sowie dem Bereich Immobilien. Geschäfte, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO oder einer sonstigen behördlichen Genehmigung bedürfen, werden nicht getätigt.