Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden.
Die Durchführung von Trockenbauarbeiten, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, soweit hierfür keine gesonderte Zulassung, Konzession oder Genehmigung (insbesondere nach Handwerksrecht) erforderlich ist.