Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit werden.
Gegenstand
Der Vertrieb und die Entwicklung von Softwareservicelösungen für die Energiewirtschaft zur softwarebasierten Bearbeitung von energiewirtschaftlichen Themen sowie die Abwicklung von Vertriebs-, Kommunikations- und Abrechnungsaufgaben.