Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien aller Art und Beteiligungen an bestehenden oder neu zu errichtenden in- und ausländischen Gesellschaften und die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen.