Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Die Erläuterung, Organisation, Ermöglichung und Ausführung des Zusammenwirkens unterschiedlicher Arten von Blockchain-Techniken, insbesondere im Hinblick auf Kryptowährungen. Die Aktivitäten umfassen u.a. die Ermöglichung des Stakings und Pledgings der Kryptowährung Cardano (ADA).