Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 725170
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
LG Trans GmbH
b)
Freiburg im Breisgau
Geschäftsanschrift:
Ferdinand-Weiß-Straße 94, 79106 Freiburg
im Breisgau
c)
Transporte, Paketdienst, Umzüge und
Wartungs- und Servicearbeiten an
Fahrzeugen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Genchev, Georgi, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.1982
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.08.2021 mit Änderung vom
06.10.2021.
a)
14.10.2021
Fischer
2
b)
Gemäß § 32 HGB von Amts wegen eingetragen:
Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom
12.07.2022 (58 IN 292/22) wurde ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
14.07.2022
Gottschaldt
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom
15.09.2022 (58 IN 292/22) wurde die Bestellung des
vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom
15.09.2022 (58 IN 292/22) wurde die Anordnung, dass
Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben.
a)
19.09.2022
Fischer
Abruf vom 01.04.2024