Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Herstellung von Betonbodenplatten einschließlich Bewehrung sowie sämtlichen Nebenarbeiten; Herstellung von Massiv-Fertigkellern (Beton, Mauerwerk) einschl. Abdichtung und Dämmung; Errichtung und Verkauf von Fertighäusern aus Holz, von Häusern in Massivbauweise; Schlüsselfertige Herstellung von Häusern einschließlich Nebenarbeiten, Maurerarbeiten, Erd-, Tiefbau- und Kanalarbeiten, Bauleitertätigkeiten, Projektentwicklung, Projektleitung.