Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit werden.
Gegenstand
(1) Der Bau und Betrieb eines Rechenzentrums. (2) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich hierzu anderer Unternehmen bedienen, errichten oder sich an solchen beteiligen, diese pachten oder verpachten sowie Unternehmensverträge schließen und auch im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. (3) Die Gesellschaft erfüllt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der §§ 102 ff. GemO Baden-Württemberg und beachtet die dort genannten Grundsätze