Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Die Gründung, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz sowie Verwaltung eigenen Vermögens und eigener Immobilien.