Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Grundbesitz (insbesondere Grundstücken, Wohnungseigentum, Teileigentum, Erbbaurechten) und die Durchführung von Baumaßnahmen, insbesondere als Bauunternehmen oder Bauträgerunternehmen. Weiter der Vertrieb von Grundbesitz (insbesondere Grundstücken, Wohnungseigentum, Teileigentum, Erbbaurechten) insbesondere für dritte Unternehmen.