Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Vermittlung des Abschlusses von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (Nach § 34 c GeWO und § 34 i GeWO erlaubnispflichtig). Die Errichtung und Sanierung von Gebäuden jeder Art, die Ausführung von Bauvorhaben, der An- und Verkauf, sowie die Verwaltung, Vermittlung und Vermietung von Immobilien.