Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Sammlung, Aufbereitung und Verwertung von Speiseresten, überlagerten Lebensmitteln, Produktionsabfällen aus der Lebensmittelherstellung und von Abfällen aus dem Gastronomiegewerbe.