Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Alle Arten von Drucktätigkeiten, insbesondere der Offset-, Sieb-, Digital- und Glasdruck, des Weiteren die Werbetechnik, die Mediengestaltung sowie sämtliche Tätigkeiten, die mit vorstehenden Tätigkeiten zusammenhängen oder für diese zweckdienlich sein können.