Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Das unentgeltliche und entgeltliche Erbringen von administrativen, finanziellen, kaufmännischen, technischen, rechtlichen oder anderen Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Zubereiten von Mensaessen und der Belieferung externer Mensen samt Essensausgaben und Übernahme der externen Gastrobereiche.