Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 723071
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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7
1
a)
Twicky Sticky GmbH
b)
Freiburg im Breisgau
Geschäftsanschrift:
Alter Weg 10, 79112 Freiburg im Breisgau
c)
Die Herstellung, der Vertrieb und der
Handel von Konsumgüterprodukten aus
dem Bereich der Nahrungs- und
Nahrungsergänzungsmitteln, hierbei
insbesondere zum Verzehr geeignete
lösliche Sticker, und artverwandten Artikeln
jeglicher Art sowie damit verbundener
Logistik, Lagerung, Vermarktung und
zusammenhängender Dienstleistungen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Yalcin, Burhan, Bingen, *XX.XX.1988
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Scherer, Peter Moric, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.1995
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2020 mit Änderung vom
07.12.2020.
a)
08.12.2020
Hürttlen
2
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im
Breisgau vom 07.03.2023 (58 IN 639/22) wurde die Eröffnung
des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden
Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
04.04.2023
Mertens
Abruf vom 11.12.2024