Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Jeder Geschäftsführer ist für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Stadtenergie Lörrach GmbH & Co. KG (Amtsgericht Freiburg HRA 706703) von den Beschränkungen des § 181 befreit.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Stadtenergie Lörrach GmbH & Co. KG mit Sitz in Lörrach ("Kommanditgesellschaft"). In ihrer Funktion als geschäftsführende Komplementär-GmbH trägt die Stadtenergie Lörrach Verwaltungs-GmbH zur öffentlichen Zweckerfüllung sowie der Förderung und Sicherstellung des von der Stadtenergie Lörrach GmbH & Co. KG verfolgten Gesellschaftszwecks bei. Die Gesellschaft erfüllt öffentliche Aufgaben im Sinne der §§ 102 ff. der Gemeindeordnung Baden-Württemberg.