Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
- Die Gründung, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie der Erwerb, die Veräußerung, Nutzung und Verwaltung von Schutzrechten aller Art sowie Finanzgeschäfte, soweit es hierfür keiner gesonderten behördlichen oder gesetzlichen Erlaubnis bedarf. - Die Erbringung von Beratungsleistungen für Beteiligungen und andere Unternehmen, insbesondere die Übernahme von Geschätsführungsleistungen; - Die Entwicklung von Trainingskonzepten und die Durchführung von Mitarbeitertrainings.