Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Erwerb, Verwaltung und Bebauung von Immobilien und Grundstücken im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung, Planung und Entwicklung von Wohn- und Geschäftshäusern aller Art, somit auch von Wohnanlagen, Vermietung, Verpachtung, Verkauf oder anderweitige Veräußerung von Immobilien; Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland. Außerdem Vermittlung und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, gewerbliche Räume, Wohnräume und -anlagen.