Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 722665
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
zermet BST GmbH
b)
Lahr
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Vogesenstraße 4, 77933 Lahr
c)
Die Herstellung, Bearbeitung, Entwicklung
und Konstruktion von Werkzeugen und
Maschinen sowie der Handel mit
Werkzeugen und Maschinen.
550.000,00
EUR
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts
wegen ergänzt in:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Styrnol, Andreas, Lahr, *XX.XX.1961
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.09.2010 mit mehrfachen
Änderungen; zuletzt geändert am 27.08.2019.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2020 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz
der Gesellschaft) beschlossen.
Der Sitz ist von Neustadt/Wstr. (Amtsgericht Ludwigshafen am
Rhein HRB 66067) nach Lahr verlegt.
a)
01.10.2020
Paiva Galvão
b)
Berichtigt;
Tag der ersten
Eintragung:
08.09.2010.
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Neustadt a.d.Wstr. vom
29.01.2021 (1 IN 33/20) wurde ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
26.05.2021
Amann
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Neustadt a.d. Wstr. vom
06.05.2021 (1 IN 33/20) wurde die Bestellung des vorläufigen
Insolvenzverwalters aufgehoben.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Neustadt a.d. Wstr. vom
06.05.2021 (1 IN 33/20) wurde die Anordnung, dass
Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben.
a)
09.06.2021
Amann
Abruf vom 31.03.2024