Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Erwerb oder die wesentliche Beteiligung an Unternehmen sowie der Aufbau und die Verwaltung eigenen Vermögens durch Erwerb, Nutzung und Verkauf von Immobilien, Wertpapieren, Fonds und sonstigen Wirtschaftsgütern, die laufend oder beim Verkauf Erträge abwerfen.