Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Verwaltung eigenen Vermögens unter Einschluss von Gründung und/oder Erwerb sowie Beteiligung an anderen Gesellschaften und Unternehmen, insbesondere im informationstechnologischen Bereich.