Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die gewerbsmäßige Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen (§ 34 a der Gewerbeordnung), insbesondere Objektschutz, Werkschutz, Personenschutz, sonstige Sicherheitsdienste, Beratung und Konzeption, Überwachungen aller Art und der Schutz von Veranstaltungen.