Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Verwaltungsräte. Der Verwaltungsrat kann die Geschäftsführung ganz oder teilweise an einzelne Mitglieder oder Dritte übertragen. Soweit keine Übertragung erfolgte, steht die Geschäftsführung allen Mitgliedern des Verwaltungsrats gemeinsam zu. Der Verwaltungsrat kann die Vertretung einem oder mehreren Mitgliedern übertragen.
Der Handel, die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb kosmetischer Artikel aller Art, insbesondere medizinischer Kosmetik und Anwendungssysteme im In- und Ausland.