Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Gesellschaft betreibt ausschließlich die Verwaltung eigenen Vermögens, sowie den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die der Genehmigung nach § 34c Gewerbeordnung oder nach § 32 Kreditwesengesetz bedürfen.