Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Gründung, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an bestehenden oder neu zu errichtenden in- und ausländischen Gesellschaften, sowie überhaupt die Ausübung der Holding-Funktion hinsichtlich anderer Gesellschaften, insbesondere aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft, und die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus auch Geschäftsführungs- und Managementtätigkeiten für Tochtergesellschaften, Beteiligungen und weiter nachgeordneten Gesellschaften übernehmen.