Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Durchführung aller Geschäfte, die mit den vorgenannten Tätigkeiten zusammenhängen oder dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet erscheinen.