Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Gründung, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an bestehenden oder neu zu errichtenden in- und ausländischen Gesellschaften, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Aktien, im eigenen Namen, sowie überhaupt die Ausübung der Holding-Funktion hinsichtlich anderer Gesellschaften und die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch Beratungsdienstleistungen erbringen.