Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Tätigkeit als Bauträger zur Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen und für eigene oder fremde Rechnung; sowie als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung zur wirtschaftlichen Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben - nicht jedoch im Sinne der Handwerksordnung - und als Makler zur Vermittlulng des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke in eigenem Namen und für eigene und fremde Rechnung.