Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden.
Die Durchführung von allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Verkehrstechnik, insbesondere auch die Vermietung von und Handel mit verkehrstechnischen Anlagen und die Durchführung von verkehrstechnischen Arbeiten, zum Beispiel Durchführung von Straßenmarkierungsarbeiten.