Die Liquidatoren können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Planung, Herstellung und Vertrieb von Stahlbau- und Schweißkomponenten in allen Erscheinungsformen, Stahl-Design, -Engineering, -Produktion, -Bemessung und -Statik, außerdem die Dimensionierung und Bemessung von Schweißnähten, Schweißaufsicht und Bewertung, schließlich die Beratung in allen vorgenannten Bereichen.