Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Die Geschäftsführer sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter der Reich GmbH & Co. KG, Freiburg im Breisgau, abzuschließen (Befreiung von der Beschränkung des § 181, 2. Alternative BGB).