Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Der Erwerb, der Besitz, die Entwicklung, die Verwaltung und die Vermietung eigener und fremder Immobilien und der Handel und die Vermittlung von Immobilien aller Art sowie die Konzeption, die Projektierung und das Marketing von Bauvorhaben.