Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme der Geschäftsleitung und Vertretung sowie die Verwaltung von Gewerbebetrieben bei gleichzeitiger Übernahme der persönlichen Haftung.