Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
Der Betrieb eines Pannenhilfe- und Bergungsdienstes für beschädigte und/oder verunfallte Kraftfahrzeuge sowie der Handel mit Fahrzeugen und Fahrzeugteilen nebst der Durchführung aller diesbezüglich einschlägigen Geschäfte.