Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Beteiligung an anderen Gesellschaften und Unternehmen; Übernahme der persönlichen Haftung, Geschäftsführung und Vertretung bei anderen Gesellschaften und Unternehmen.