Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung, insbesondere nach §§ 102 ff. GemO, die Versorgung der Bevölkerung mit leitungsgebundenen Versorgungsleistungen, insbesondere die Errichtung, der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau sowie die Verpachtung von dafür erforderlichen Infrastrukturnetzen und -anlagen sowie die damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten einschließlich infrastrukturnaher Dienstleistungen.