Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere als Komplementär in einer Kommandititgesellschaft, deren Gegenstand der Erwerb, die Veräußerung und das Halten sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften und sonstiger Vermögenswerte, insbesondere industrieller und gewerblicher Anlagen, Güter und Rechte, sowie die betriebswirtschaftliche Beratung und die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen ist.