Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer der Firma:
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HRB 718769
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Kreuz Gastronomie GmbH
b)
Singen Hohentwiel
Geschäftsanschrift:
Zeppelinstraße 7, 78224 Singen Hohentwiel
c)
Der Gastronomiebetrieb sowie
Eventgastronomie aller Art, insbesondere
das Betreiben von Speise- und
Schankgaststätten, Catering, Kochkursen,
Lieferservice und Straßenverkauf
einschließlich aller damit einhergehenden
Tätigkeiten, die Durchführung und
Vermittlung von Veranstaltungen aller Art
inklusive der Übernahme der
Veranstaltungsservices sowie der Groß-
und Einzelhandel mit Getränken,
Tabakwaren und sonstigen
Gastronomieerzeugnissen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Kopitzki, Sebastian Emanuel, Konstanz,
*XX.XX.1990
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.09.2018.
a)
09.10.2018
Hürttlen
2
b)
Neue
Geschäftsanschrift:
Mühlenstraße 13, 78224 Singen Hohentwiel
a)
11.02.2020
Amann
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Konstanz vom 09.10.2024
(Si 42 IN 337/24) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
15.10.2024
Amann
Abruf vom 11.12.2024